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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2016 - L 4 KR 199/13   

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https://dejure.org/2016,99529
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2016 - L 4 KR 199/13 (https://dejure.org/2016,99529)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.06.2016 - L 4 KR 199/13 (https://dejure.org/2016,99529)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - L 4 KR 199/13 (https://dejure.org/2016,99529)
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  • LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06

    Beitragsbemessung in der Krankenversicherung der Landwirte bei der Beteiligung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2016 - L 4 KR 199/13
    Die Stellung der Klägerin als Gesellschafterin löst ebenfalls keine Einordnung als sozialversicherungsfrei aus, weil sie nach dem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag nach ihrer Rechtsmacht kein Alleinentscheidungsrecht oder eine nur gleichberechtigte Mitbestimmung oder auch nur eine Sperrminorität für Entscheidungen im operativen oder gar strategischen Geschäft der GmbH besitzt (vgl. zu diesen Kriterien außer dem erkennenden Senat nur: LSG Nordrhein-Westfalen, Urt v 29.2.2012, L 8 R 166/10; LSG Ba-Wü, Urt vom 22.10.2011, L 4 R 5166/08; LSG Sachsen, Urt v 10.3.2010, L 1 KR 83/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 4 R 5166/08

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2016 - L 4 KR 199/13
    Die Stellung der Klägerin als Gesellschafterin löst ebenfalls keine Einordnung als sozialversicherungsfrei aus, weil sie nach dem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag nach ihrer Rechtsmacht kein Alleinentscheidungsrecht oder eine nur gleichberechtigte Mitbestimmung oder auch nur eine Sperrminorität für Entscheidungen im operativen oder gar strategischen Geschäft der GmbH besitzt (vgl. zu diesen Kriterien außer dem erkennenden Senat nur: LSG Nordrhein-Westfalen, Urt v 29.2.2012, L 8 R 166/10; LSG Ba-Wü, Urt vom 22.10.2011, L 4 R 5166/08; LSG Sachsen, Urt v 10.3.2010, L 1 KR 83/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 8 R 166/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2016 - L 4 KR 199/13
    Die Stellung der Klägerin als Gesellschafterin löst ebenfalls keine Einordnung als sozialversicherungsfrei aus, weil sie nach dem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag nach ihrer Rechtsmacht kein Alleinentscheidungsrecht oder eine nur gleichberechtigte Mitbestimmung oder auch nur eine Sperrminorität für Entscheidungen im operativen oder gar strategischen Geschäft der GmbH besitzt (vgl. zu diesen Kriterien außer dem erkennenden Senat nur: LSG Nordrhein-Westfalen, Urt v 29.2.2012, L 8 R 166/10; LSG Ba-Wü, Urt vom 22.10.2011, L 4 R 5166/08; LSG Sachsen, Urt v 10.3.2010, L 1 KR 83/06).
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